Die Wirtschaftsförderung Borken informiert über Verbesserungen im NRW-Programm „Potenzialberatung“ (Mail der WFG Borken vom 1.3.2019):

-Begrenzung der Unternehmensgröße entfällt (bislang mindestens 10 MA – maximal 249 MA)

Mit Inkrafttreten der neuen Regelung kommen zukünftig auch wieder Kleinstbetriebe mit weniger als 10 MA in den Genuss der Förderung. Interessanterweise ist auch die Begrenzung bei der Maximalzahl aufgehoben worden.

Zukünftig können daher auch Betriebe die Förderung in Anspruch nehmen, die die KMU-Kriterien bzgl. der MA-Zahl nicht mehr erfüllen.

 

-Mindestens einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter entfällt

Da das Programm eine Beteiligungsorientierte Beratung unter Einbeziehung der Mitarbeiter vorsieht, war es bislang so, dass das Unternehmen mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Vollzeit haben musste.

Dieses Kriterium wird nun auch aufgehoben. Weiterhin muss eine Beteiligungsorientierte Beratung erfolgen, es reicht jedoch aus, wenn Teilzeitkräfte oder Aushilfen beschäftigt werden.

Werden jedoch nur Auszubildende oder mitarbeitende Familienangehörige beschäftigt, reicht dies nicht aus.

 

-Mindestalter von zwei Jahren entfällt

Bislang musste das Unternehmen mindestens zwei Jahre am Markt bestehen. Ab dem 01. März können auch Unternehmen, die gerade erst gegründet worden sind, eine Potentialberatung in Anspruch nehmen.

 

-Ausschluss von öffentlichen Unternehmen entfällt

Zukünftig können auch Unternehmen gefördert werden, die sich in öffentlicher Hand befinden (Regiebetriebe, Eigenbetriebe wie Stadtwerke, Entsorgungsbetriebe etc.).

Nicht gefördert werden allerdings Juristische Personen des öffentlichen Rechts (Verbandskörperschaften, Personalkörperschaften, Gebietskörperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts).

 

-Abrechnung von halben Beratungstagen

Bislang war es schon so, dass die einzelnen Beratungstage flexibel verteilt werden konnten. So war es möglich, dass auch einzelne Stunden geleistet werden konnten. Bei der Abrechnung wurden dann jedoch nur ganze Tagewerke abgerechnet.

Dies hat man nun aufgehoben und es können auch halbe Tagewerke abgerechnet werden.

 

Interessant ist sicherlich auch die Tatsache, dass mit Inkrafttreten der Richtlinie „alle Uhren auf Null“ gestellt werden. Unternehmen, die also gerade erst eine Potentialberatung abgeschlossen oder sich vielleicht noch im Beratungsprozess befinden, können im Rahmen der neuen Richtlinie direkt wieder einen neuen Antrag stellen. Innerhalb von 36 Monaten können dann bis zu 10 Beratungstage gefördert werden.

(Informationen dazu gibt es auch über die Seite der Landesberatungsstelle G.I.B.: G.I.B. – Programminfos Potenzialberatung .)